Aktuelle Informationen zu Kursen:
Die persönliche Teilnahme an unseren Kursen ab dem 19. Mai ist gemäß der
COVID-19 Öffnungsverordnung erlaubt, wenn Sie einen der folgenden Nachweise vorlegen können:
Bitte bringen Sie zu Ihrem Kurs bei jedem Termin Folgendes mit:
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Ihren Nachweis für einen Antigentest (max. 48 Stunden alt) oder Ihren PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder
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Ihren gültigen Impfpass oder
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Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandenen COVID-Infektion oder
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Nachweis neutralisierender Antikörper 3 Monate oder
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Selbst-Test im Kurs unter Aufsicht (Selbsttests sind von den Teilnehmer/innen selbst zu organisieren und mitzubringen)
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Über die Kärntner Plattform https://selbsttest.ktn.gv.at kann man die Selbsttests offiziell für 24 Stunden als Eintrittstests gültig machen. Eine genaue Anleitungen zu der Durchführung gibt es hier: https://www.youtube.com/watch?v=LMCwb3b29ak
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Bitte beachten Sie, dass folgende hygienische Bedingungen bei allen Kursen unbedingt einzuhalten sind:
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das Tragen einer Mundschutz
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geeigneter Mundschutz sind von den Teilnehmer/innen selbst zu organisieren und mitzubringen
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die Schutzmaßnahmen werden an die aktuelle Situation angepasst
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite des Landes:
https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/regionale-zusaetzliche-massnahmen/kaernten/
Wir freuen uns Sie wieder persönlich begrüßen zu dürfen!
Ihres IKZ Team